„Einmal Aufzug, immer Aufzug!“
Verfügt ein Haus, in dem sich Mietwohnungen befinden, im Zeitpunkt des Mietvertragsschlusses ein Personenaufzug, dann gehört der Aufzug vertraglich zur Mietsache. So entschied das Amtsgericht München mit rechtskräftigem Urteil vom 29.09.2015, Az. 425 C111160/15.
Eine inzwischen 82-jährige Mieterin hatte vor 30 Jahren ihre Wohnung angemietet. Damals befand sich ein Personenaufzug in dem Gebäude. Nachdem der Aufzug eine Weile wegen sicherheitstechnischer Mängel außer Betrieb war ließ die Vermieterin den Aufzug ausbauen. Die Mieterin forderte ihre Vermieterin auf, den Aufzug wieder nutzbar zu machen und reichte Klage ein. Mit Erfolg.
Das Gericht entschied, dass der Zustand des Anwesens im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit maßgeblich ist für den vertraglich vereinbarten Zustand der Mietsache.