Fortbildungsengagement von Frau RAin Chantal Stockmann erneut offiziell bestätigt
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen sich fortbilden. Denjenigen Mitgliedern des Deutschen Anwaltvereins (DAV), die sich regelmäßig fortbilden, stellt der DAV eine Fortbildungsbescheinigung aus. Hierdurch wird Transparenz in Sachen Qualität anwaltlicher Dienstleistung geschaffen und das Fortbildungsengagement der Anwaltschaft gewürdigt. Nur wer im Besitz einer aktuellen Fortbildungsbescheinigung ist, darf das Fortbildungssymbol des DAV nutzen.
Rechtsanwältin Chantal Stockmann hat nun ihre aktuelle Fortbildungsbescheinigung für zahlreiche Fortbildungen im Jahr 2020 erhalten.
Fortbildung wird in der Kanzlei Stockmann groß geschrieben, denn nur wer sich ständig weiterbildet, kann die Qualität seiner Arbeit gewährleisten und stets weiter steigern. Denn das Recht steht nicht still, sondern entwickelt sich stets fort.