Fortbildungsengagement von Frau RAin Chantal Stockmann offiziell bestätigt

Fortbildungsengagement von Frau RAin Chantal Stockmann offiziell bestätigt

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen sich fortbilden. Denjenigen Mitgliedern des Deutschen Anwaltvereins (DAV), die sich regelmäßig fortbilden, stellt der DAV eine Fortbildungsbescheinigung aus. Hierdurch wird Transparenz in Sachen Qualität anwaltlicher Dienstleistung geschaffen und das Fortbildungsengagement der Anwaltschaft gewürdigt. Nur wer im Besitz einer aktuellen Fortbildungsbescheinigung ist, darf das Fortbildungssymbol des DAV nutzen.
Rechtsanwältin Chantal Stockmann hat heute ihre aktuelle Fortbildungsbescheinigung für zahlreiche Fortbildungen im Jahr 2017 erhalten. Unberücksichtigt hierbei ist (noch), dass Rechtsanwältin Chantal Stockmann auch in diesem Jahr an zahlreichen Fortbildungen teilgenommen hat. Deshalb ist zu erwarten, dass auch 2019 mit einer Fortbildungsbescheinigung gerechnet werden kann.
Fortbildung wird in der Kanzlei Stockmann groß geschrieben, denn nur wer sich ständig weiterbildet, kann die Qualität seiner Arbeit gewährleisten und stets weiter steigern.