Kosten für Tiersitting (Tierbetreuung) können steuerrechtlich begünstigt sein

Kosten für Tiersitting (Tierbetreuung) können steuerrechtlich begünstigt sein

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit seinem Urteil vom 03.09.2015 (VI R 13/15) entschieden, dass die Versorgung und Betreuung von Haustieren steuerrechtlich begünstigt sein kann. Damit hat sich der BFH einer Verwaltungsanweisung des Bundesministeriums für Finanzen entgegengesetzt, die vorsah, dass für Tierbetreuungskosten keine Steuerermäßigung gemäß § 35a EStG zu gewähren sei.

Der BFH stellte fest, dass Tierbetreuungskosten dann haushaltsnahe Dienstleistungen und damit steuerermäßigt sind, wenn die Leistung des Tierbetreuers Leistungen der Haushaltsangehörigen oder Beschäftigte eines privaten Haushaltes ersetzt und die in regelmäßigen Abständen anfallen. Tätigkeiten wie z. B. die Fütterung, Pflege, das Ausführen oder Reinigungsarbeiten (z. B. Käfigreinigung) werden gewöhnlich durch den Steuerpflichtigen oder dessen Haushaltsangehörige vorgenommen und sind damit steuerbegünstigt.

Quelle: Pressemitteilung des BFH Nr. 79 vom 25.11.2015