Rechtsanwältin Chantal Stockmann hat eine weitere Hürde zum Erwerb des Titels Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht genommen

Rechtsanwältin Chantal Stockmann hat eine weitere Hürde zum Erwerb des Titels Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht genommen

Seit dem 14.12.2015 ist bekannt, dass Frau Rechtsanwältin Chantal Stockmann nicht nur den Lehrgang Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht absolviert, sondern auch alle diesbezüglichen schriftlichen Leistungskontrollen bestanden hat. Damit sind die Voraussetzungen nach §§ 4 und 4a FAO erfüllt. Der Titel Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist somit wieder ein weiteres Stück näher gerückt.