Unfall mit Mietwagen im Ausland: Mieter muss Unfall unverzüglich bei der Polizei anzeigen, um Kaution zurückzuerhalten
Bei einem Unfall mit einem gemieteten Fahrzeug im Ausland muss der Mieter den Unfall bei der dortigen Polizei anzeigen, wenn dies die Vertragsbedingungen bezüglich der Mietwagenleihe so vorsehen.
Der Mieter kann sich auch nicht mit Erfolg darauf berufen, dass ihm die Meldung des Schadens bei der Polizei aus zeitlichen Gründen wegen seines Rückfluges nicht möglich gewesen ist. Dies gilt selbst dann, wenn der Schadensverursacher bekannt ist und dem Verleiher mitgeteilt wurde.
Erfolgt eine solche Meldung nicht, ist der Mietwagenverleiher nicht verpflichtet, dem Mieter die Kaution zurückzuzahlen, so das AG München (Urteil vom 24.07.2015, Az. 233 C 7550/15).
Quelle: Pressemeldung des AG München vom 13.11.2015