Kategorie Aktuelles aus der Kanzlei

Kanzlei Stockmann unterstützt die SG NoWa mit einer Ballspende

Die Kanzlei Stockmann hat erneut der SG NoWa eine Ballspende zukommen lassen.

Der Verein, der sich aus den beiden Ortsteilen Nordheim und Wattenheim speist, kann auf eine sehenswerte Anzahl aktiver Vereinsmitglieder stolz sein. Doch Corona hat auch diesem Verein, so wie allen anderen auch, „das Leben schwer“ gemacht.

Als die Mitglieder endlich wieder trainieren und spielen durften, stellte sich jedoch heraus, dass nicht ausreichend taugliche Bälle vorhanden waren, sodass hier für Nachschub gesorgt werden musste.

Hierbei hat die Kanzlei Stockmann finanziell unterstützt – und es hat sich gelohnt: Gleich beim Auftaktspiel mit den neuen Bällen nach der offiziellen Ball-Übergabe konnte die Mannschaft der Herren SG Nordheim/Wattenheim II in der Kreisliga D gegen den TSV Elmshausen mit 3:0 einen Sieg für sich verbuchen. Im Anschluss daran erspielten sich die Herren der SG Norheim/Wattenheim in Kreisliga A gegen den TSV Aschbach ein Unentschieden.

Die Kanzlei Stockmann wünscht der SG NoWa auch weiterhin viel Erfolg.

Übrigens: Kanzleihündin Nala (auf dem Bild ganz links) steht dem Verein als Ersatztorwart gerne zur Verfügung. Sie trainiert regelmäßig zu Hause – zwar nicht mit Bällen aber mit ihren Stofftieren und das sehr erfolgreich 😉

(Foto: SG Nordheim Wattenheim 1948 e.V.)
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Fortbildungsengagement von Frau RAin Chantal Stockmann erneut offiziell bestätigt

Fortbildungsengagement von Frau RAin Chantal Stockmann erneut offiziell bestätigt

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen sich fortbilden. Denjenigen Mitgliedern des Deutschen Anwaltvereins (DAV), die sich regelmäßig fortbilden, stellt der DAV eine Fortbildungsbescheinigung aus. Hierdurch wird Transparenz in Sachen Qualität anwaltlicher Dienstleistung geschaffen und das Fortbildungsengagement der Anwaltschaft gewürdigt. Nur wer im Besitz einer aktuellen Fortbildungsbescheinigung ist, darf das Fortbildungssymbol des DAV nutzen.

Rechtsanwältin Chantal Stockmann hat nun ihre aktuelle Fortbildungsbescheinigung für zahlreiche Fortbildungen im Jahr 2020 erhalten.

Fortbildung wird in der Kanzlei Stockmann groß geschrieben, denn nur wer sich ständig weiterbildet, kann die Qualität seiner Arbeit gewährleisten und stets weiter steigern. Denn das Recht steht nicht still, sondern entwickelt sich stets fort.

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Rechtsanwältin Chantal Stockmann ist nun „Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“

Rechtsanwältin Chantal Stockmann ist nun „Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“

Endlich ist es vollbracht:

Am 27.08.2019 hat die Rechtsanwaltskammer Frankfurt / Main Frau Rechtsanwältin Chantal Stockmann die Bezeichnung „Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ verliehen. Damit wurden nun jahrelange Arbeit und fortwährendes Fortbildungsengagement belohnt!

 

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Fortbildungsengagement von Frau RAin Chantal Stockmann offiziell bestätigt

Fortbildungsengagement von Frau RAin Chantal Stockmann offiziell bestätigt

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen sich fortbilden. Denjenigen Mitgliedern des Deutschen Anwaltvereins (DAV), die sich regelmäßig fortbilden, stellt der DAV eine Fortbildungsbescheinigung aus. Hierdurch wird Transparenz in Sachen Qualität anwaltlicher Dienstleistung geschaffen und das Fortbildungsengagement der Anwaltschaft gewürdigt. Nur wer im Besitz einer aktuellen Fortbildungsbescheinigung ist, darf das Fortbildungssymbol des DAV nutzen.
Rechtsanwältin Chantal Stockmann hat heute ihre aktuelle Fortbildungsbescheinigung für zahlreiche Fortbildungen im Jahr 2017 erhalten. Unberücksichtigt hierbei ist (noch), dass Rechtsanwältin Chantal Stockmann auch in diesem Jahr an zahlreichen Fortbildungen teilgenommen hat. Deshalb ist zu erwarten, dass auch 2019 mit einer Fortbildungsbescheinigung gerechnet werden kann.
Fortbildung wird in der Kanzlei Stockmann groß geschrieben, denn nur wer sich ständig weiterbildet, kann die Qualität seiner Arbeit gewährleisten und stets weiter steigern.

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Rechtsanwältin Chantal Stockmann im Interview zum Thema Streitigkeiten unter Freigängerkatzen

Rechtsanwältin Chantal Stockmann stand Frau Julia Ruhnau von der Deutschen Presseagentur für die Erstellung eines Artikels Rede und Antwort. Thema waren Streitigkeiten unter Freigängerkatzen. Das Ergebnis lässt sich sehen und ist bislang erschienen in der Frankfurter Rundschau:

http://www.fr.de/leben/familie_lifestyle_tiere/tiere/kampf-im-garten-wenn-die-nachbarskatzen-auf-kriegsfuss-stehen-a-1473049

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Feierlichkeiten in der Kanzlei

Bürovorsteherin „Nala“ feierte im Februar 2018 ihren ersten Geburtstag. Dies wurde angemessen gefeiert. Als Aufmerksamkeit wurde dem Geburtstagskind ein Hundeknochen überreicht, welcher auch sogleich pflichtbewusst bearbeitet wurde. Ihre kanzleiinternen Pflichten vernachlässigte „Nala“ trotz der Feierlichkeiten nicht. Die Kanzlei verfügt eben über ausgesprochen vorbildliches Personal. HAPPY BIRTHDAY!!!

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Kanzlei Stockmann erhält weitere positive Bewertung

Kanzlei Stockmann erhält weitere positive Bewertung

Nunmehr hat die Kanzlei Stockmann ihre zweite Bewertung auf Anwalt.de erhalten – erneut eine rundum positive!

Rechtsanwältin Stockmann ist hierauf stolz, denn aus der Bewertung geht deutlich hervor, dass der Mandant sichtlich zufrieden war – sowohl mit der Betreuung des Mandats als auch mit dem erreichten Ergebnis. Solche Reaktionen auf die eigene Arbeit motivieren und geben Kraft für weitere Aufgaben.

Die Bewertung kann eingesehen werden unter:

https://www.anwalt.de/kanzleistockmann/bewertungen.php

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Eine weitere Veröffentlichung der Kanzlei Stockmann in der Presse

Eine weitere Veröffentlichung der Kanzlei Stockmann in der Presse

Der Beitrag zum Thema „Krankes Tier gekauft – was nun?“ wurde erneut veröffentlicht und zwar in der Ausgabe des TIP Südhessen vom 31.05.2017 auf Seite 10.

Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, wie sich ein Käufer verhalten soll, wenn er feststellt, dass er ein krankes Tier gekauft hat.

Der Beitrag kann eingesehen werden unter:

Kategorien: Aktuelles aus der Kanzlei und Recht rund ums Tier.

Die B-Jugend der JFV BiNoWa 2014 e.V. bedankt sich für die Spende der neuen Trainingsbälle

Die B-Jugend der JFV BiNoWa 2014 e.V. bedankt sich für die Spende der neuen Trainingsbälle

Die Kanzlei Stockmann hat der B-Jugend des JFV BiNoWa 2014 e.V. neue Trainingsbälle gesponsert. Die Spieler der B-Jugend haben sich gefreut und sich hierfür mit einem gemeinsamen Fototermin im April 2017 bedankt.

Die Kanzlei Stockmann wünscht der B-Jugend viel Spaß im Training und weiterhin viel Erfolg!

Copyright: JFV BiNoWa 2014 e.V. und Marco Kissel

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